Stand 2015
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Am 5. Februar 2015 wurde in den Medien der Erfolg des Doppelbsteuerungsabkommens zwischen der Schweiz und Liechtenstein kommuniziert.
Die für uns wichtigsten Passagen lauten:
- Das Doppelbesteuerungsabkommen regelt neu auch die Besteuerung der AHV-Renten. Diese können ausschliesslich im Ansässigkeitsstaat des Empfängers besteuert werden, womit die zurzeit bestehende Doppelbesteuerung von AHV-Renten aus Liechtenstein beseitigt wird.
- Sofern die Innerstaatlichen Zustimmungsverfahren planmässig ablaufen, wird das Doppelbesteuerungsabkommen ab dem 1. Januar 2017 gelten
Positiv für uns Schweizerische Bezüger der FL-AHV ist, dass die Doppelbesteuerung wegfallen wird. Negativ aber ist, dass es bis dahin noch fast zwei Jahre dauern wird. Somit wird uns der Liechtensteinische Staat bis dann 5 Jahre lang 3,6% unserer AHV-Rente "abgezwackt" haben.
Hans Böni hat mir diesen interessanten Link zukommen lassen: